Häufig gestellte
Fragen
Wir haben oft gestellte und wichtige Fragen für dich gesammelt und sorgfältig & topaktuell beantwortet. Sollten Fragen offenbleiben, nutze den Live-Chat oder das Kontaktformular und schreib uns!
Hier kommt der Text
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Bei der Lehrabschlussprüfung Einzelhandel gibt es sogenannte Basisfächer (wir bezeichnen sie als PFLICHTFÄCHER), die für alle Einzelhandelsberufe relevant für die Prüfung sind.
Der 2. Wissensbereich umfasst die sogenannte Fachwarenkunde, die nur für das jeweilige Einzelhandelsbranche (z. B. Lebensmittel, Textil, Baustoffhandel, Elektro- und Elektronikberatung, usw.) des betreffenden Lehrberufes notwendig sind.
Wichtig: Dabei muss man auch noch unterscheiden, ob man eine reguläre Lehre als Lehrling absolviert hat mit einem positiven Berufsschulabschluss ("ordentliche Lehrabschlussprüfung") oder ob man (z. B. über den 2. Bildungsweg) eine "außerordentliche Lehrabschlussprüfung" ablegt.
Mit einem positiven Berufschulabschluss sind nur die praktischen Teile der Prüfung relevant, bei der außerordentlichen Lehrabschlussprüfung muss die gesamte Prüfung abgelegt werden. Eine detaillierte Aufstellung wer nun was abzulegen hat und wie lange es dauert finden sie bei der Frage "Wie lange dauert die gesamte Prüfung?" >>
Seit Jänner 2018 gilt für den Einzelhandel folgende Prüfungsordnung:
Die Prüfung wird an 2 unterschiedlichen Tagen abgehalten:
1. Prüfungstermin schriftlich (theoretische Prüfung - Geschäftsfall),
2. Prüfungstermin mündlich
Für reguläre Lehrlinge (ordentliche Lehrabschlussprüfung) entfällt der 1. Prüfungstermin (schriftliche theoretische Prüfung).
Überblick Prüfungsaufbau:

Videos zur neuen Prüfungsordnung:
Infovideo in Kooperation mit ibw betreffend neuer Prüfungsordnung:
Interview einer Kandidatin - Einzelhandels - Lebensmittel, geprüft nach neuer Prüfungsordnung:
Die Einteilung der Prüfung seitens des Bundesgesetzblattes, welches durch die WKO bei der Prüfung umgesetzt wird, ist relativ kompliziert und führt häufig zu Verwirrung, da die Themen nur sehr allgemein gehalten und juristisch ausformuliert sind. Es kommt nicht klar heraus, was man nun wirklich bei der Prüfung können muss. Laut Bundesgesetzblatt ist eine theoretische und praktische Prüfung abzulegen, wobei es davon abhängt, ob Sie eine ordentliche Lehrabschlussprüfung (mit Berufsschulabschluss) oder eine außerordentliche Lehrabschlussprüfung (meist 2. Bildungsweg, ohne Berufsschulabschluss) ablegen. Welche Fächer für Sie relevant sind, können Sie hier nachsehen:
Prüfungszeit Übersicht:
Für Personen die zur außerordentlichen Lehrabschlussprüfung ("ausnahmsweise Zulassung")
antreten (häufig 2. Bildungsweg), ohne abgeschlossene Berufsschule:
Diese müssen die GESAMTE schriftliche Prüfung ablegen. Dazu gehört:
Die THEORETISCHE SCHRIFTLICHE PRÜFUNG (1. Prüfungstermin) - max. 180 min (3 Stunden) Prüfungszeit gesamt:

Genauere Infos betreffend Geschäftsfall siehe Antwort zu Frage "Was ist ein Geschäftsfall und welchen Inhalt hat er?"
Die PRAKTISCHE PRÜFUNG (2. Prüfungstermin) - ca. 90 - 105 min Prüfungszeit gesamt:


Genauere Informationen zu den einzelnen Themen entnehmen Sie bitte unserem Infovideos am Ende dieses Beitrages.
Prüfungszeit - Übersicht für reguläre Lehrlinge mit positivem Berufsschulabschluss ("ordentliche Lehrabschlussprüfung"):
Für diese Prüflinge entfällt der theoretische schriftliche Teil der Prüfung (Geschäftsfall), es muss nur die praktische Prüfung abgelegt werden.
Somit gibt es auch nur 1 Prüfungstermin:
Die PRAKTISCHE PRÜFUNG - ca. 90 - 105 min Prüfungszeit gesamt:


Genauere Informationen zu den Themen der Präsentation und dem Fachgespräch entnehmen Sie bitte unseren Infovideos:
Infovideo in Kooperation mit ibw betreffend neuer Prüfungsordnung:
Interview einer Kandidatin - Einzelhandels - Lebensmittel, geprüft nach neuer Prüfungsordnung:
Wo melde ich mich zur Lehrabschlussprüfung an?
Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt jeweils bei Ihrer zuständigen Wirtschaftskammer Ihres Bundeslandes - z. B. mit Wohnsitz in Wien melden Sie sich bei der Wirtschaftskammer in Wien zur Prüfung an. Beachten Sie bitte, dass einige Unterlagen für die Anmeldung erforderlich sind. Außerdem ist es erforderlich, die Prüfungsgebühr unbedingt einzubezahlen, da ansonsten keine Anmeldung erfolgt und Sie keinem Prüfungstermin zugeordnet werden.
Die Anmeldung erfolgt ONLINE. Alle Informationen rund um die Anmeldung finden Sie auf der folgenden Webseite der WKO:
Informationen zur Prüfungsanmeldung WKO >>
Kontaktdaten Lehrlingsstellen:
Lehrlingsstellen >>
Sie erfahren Ihren Prüfungstermin direkt bei der Wirtschaftskammer, wobei Sie sich dazu zur Prüfung anmelden müssen. Danach werden Ihnen die Termine für die schriftliche Prüfung (1. Prüfungsteil, wenn Sie eine außerordentliche Lehrabschlussprüfung machen) und die praktische mündlichen Prüfung (2. Prüfungsteil) per Brief mitgeteilt. Beachten Sie, dass vor der Einzahlung der Prüfungsgebühr keine Anmeldung erfolgt und Sie auch keinen Termin erhalten werden.
Berücksichtigen Sie auch etwaige Wartezeiten, da viele Prüfungen abgehalten werden müssen und hier im Schnitt Ihr Prüfungstermin dann 2-4 Monate später angesetzt wird. Nach Absolvierung der schriftlichen Prüfung erhalten Sie KEIN extra Schreiben über das Ergebnis Ihrer schriftlichen Arbeit (sofern Sie diese ablegen mussten). Unabhängig vom Ergebnis der schriftlichen Prüfung gehen Sie zur mündlichen Prüfung, welche zumeist einige Wochen nach der schriftlichen Prüfung stattfindet.
Sie müssen mindestens 1 1/2 Jahre (18 Monate) einschlägige Praxis im Lehrberuf, in dem Sie zur Prüfung antreten, nachweisen können. Sollten Sie Teilzeit gearbeitet haben, ist eine dementsprechend längere Berufspraxis notwendig (z. B. bei halber Dienstverpflichtung 36 Monate).
Als "einschlägige Berufspraxis" zählen:
- einschlägige Anlerntätigkeit
- sonstige praktische Tätigkeiten
- einschlägige Kursveranstaltungen
Der Erwerb dieser erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnisse muss glaubhaft gemacht werden (etwa durch Firmenbestätigungen, Zeugnisse, Dienstzeugnisse etc.). Die Summe aller Zeiten muss somit zumindest der halben Lehrzeit des Lehrberufes entsprechen (daher 18 Monate). Die alleinge Bestätigung einer Anmeldung bei der Gebietskrankenkasse (Versicherungszeitenauszug) ist kein Nachweis für die dort verrichtete Tätigkeit!
Sollten Sie sich bei Ihren Praxiszeiten nicht sicher sein, ob Ihre geleistete Praxis auch als solche angerechnet wird, setzen Sie sich im Zweifelsfalle mit dem zuständigen Berater bei der WKO in Verbindung. Gehen Sie dazu auf die Seite der WKO mit folgendem Link und wählen Sie zuvor Ihr Bundesland aus:
Variante 1: Wenn Sie eine Lehrabschlussprüfung als Lehrling absolvieren, und regulär zur ordentlichen Lehrabschlussprüfung antreten, gilt folgendes:
- Antrag auf Zulassung zur Lehrabschlussprüfung ausfüllen
Dieser Prüfungsantrag kann 6 Monate vor Lehrzeitende in der Lehrlingsstelle bei Ihrer zuständigen Wirtschaftskammer eingereicht werden. Die Prüfung kann frühestens in den letzten 10 Wochen der Lehrzeit abgelegt werden. Welche Wirtschaftskammer für Sie zuständig ist, erfahren Sie über diesen Link:
Übersicht Lehrlingsstellen >>
Wechseln Sie auf die Seite Ihrer zuständigen Wirtschaftskammer, dort können Sie online die Anmeldung durchführen. - Prüfungsgebühr einzahlen
Wenn der Lehrling während der Lehrzeit oder während seiner Weiterverwendungspflicht erstmals zur Lehrabschlussprüfung antritt, hat der Lehrberechtigte dem Lehrling die Kosten der Prüfungsgebühr zu ersetzen.
Verwendungszweck: Name und Lehrberuf anführenBitte beachten Sie, dass der Zahlschein vollständig ausgefüllt wird. Die Auftragsbestätigung der Bank ist ebenfalls vollständig auszufüllen und in Fotokopie gemeinsam mit dem Antrag auf Zulassung zur Lehrabschlussprüfung an die Lehrlingsstelle einzusenden. Sobald das Jahres- und Abschlusszeugnis der Berufsschule vorliegt, ist dieses unverzüglich der Lehrlingsstelle zur Einsichtnahme vorzulegen.
Variante 2:
Wenn Sie zu einer außerordentlichen Lehrabschlussprüfung antreten ("ausnahmsweise Zulassung"), gilt folgendes:
Folgende Schritte müssen Sie zur Anmeldung durchführen:
- Antrag auf Zulassung zur außerordentlichen (ausnahmsweisen) Lehrabschlussprüfung ausfüllen
Welche Wirtschaftskammer für Sie zuständig ist, erfahren Sie über diesen Link:
Übersicht Lehrlingsstellen >>
Wechseln Sie auf die Seite Ihrer zuständigen Wirtschaftskammer, dort können Sie online die Anmeldung durchführen. - Prüfungsgebühr einzahlen (z. B. mittels Zahlschein oder direkt bei der WKO)
Die Wirtschaftskammer vergibt Ihnen nur dann einen Prüfungstermin, wenn die Einzahlung erfolgt ist! - Unterlagen für die Prüfungsanmeldung bei der WKO zusammenstellen und abgeben
Sie benötigen:
- ausgefüllter Antrag aus Punkt 1
- Kopie des eingezahlten Zahlscheinabschnittes bzw. sonstige gültige Einzahlungsbestätigung der Prüfungsgebühr
- Kopie amtlicher Lichtbildausweis
- Kopie (wenn zutreffend) der Heiratsurkunde bei Namensänderung
- Kopien Bestätigungen/Dienstzeugnisse für den Nachweis der Praxiszeiten
--> Details zu Anrechnung von Praxiszeiten siehe Antwort zu vorhergehender Frage unseres Fragenkatalogs
"Was und in welchem Ausmaß muss ich Praxiszeiten nachweisen können?" - Die WKO verarbeitet nur vollständige Unterlagen und meldet Sie nur dann zu einem Prüfungstermin an, wenn
alle Unterlagen vorliegen und die Voraussetzungen erfüllt sind.
Danach wird Ihnen ein schriftlicher Prüfungstermin durch die Wirtschaftskammer zugeteilt (schriftliche + mündliche Prüfung).
Diese Möglichkeit besteht grundsätzlich. Es ist jedoch sehr unterschiedlich, was und in welchem Umfang Anrechnungen erfolgen. Generell können Anrechnungen von Teilprüfungsgebieten erfolgen für:
- absolvierte Schulausbildungen (z. B. HAK, HASCH etc.)
- andere Lehrabschlüsse
- evtl. im Ausland absolvierte Ausbildungen/Lehrabschlüsse
So können Sie z. B. Inhalte der schriftlichen Prüfung aus verwandten Berufen für den Lehrabschluss Einzelhandel anrechnen lassen, da die Prüfungsinhalte zum Teil ident sind. Hat man z. B. einen Schulabschluss, der die Prüfungsinhalte der theoretisch-schriftlichen Prüfung abdeckt, so muss man nur mehr die praktische Prüfung absolvieren. Hat ein Lehrling eine reguläre Lehre absolviert mit 3 Jahren Berufsschule, so muss nur mehr die praktische Lehrabschlussprüfung abgelegt werden. Ein positives Berufsschulzeugnis ersetzt somit die theoretisch-schriftliche Prüfung (Geschäftsfälle).
Bei Anrechnungsfragen können wir Ihnen leider kaum mit allgemeingültigen Informationen weiterhelfen, da Anrechnungen stets personenbezogen nach den individuellen Umständen erfolgen.
Diese Frage muss man in 2 Antworten unterteilen - abhängig davon, ob Sie die theoretische Prüfung (Geschäftsfall) auch machen müssen oder nicht.
Für die schriftliche theoretische Prüfung (Geschäftsfall):
Da ein Geschäftsfall eine praktische Aufgabenstellung ist (siehe auch Frage "Was ist ein Geschäftsfall [...]"), gibt es hier keinen Fragenkatalog dazu, da nur angewandtes Wissen geprüft wird.
Die sehr prüfungsnahe Musterprüfung inkl. Vorbereitungsskriptum können Sie hier bestellen >>
Für die mündliche praktische Prüfung (Präsentation + simuliertes Verkaufsgespräch):
Hier werden ausgewählte Themen als Präsentationsaufgaben gestellt. Diese Themen, sowohl für den allgemeinen Einzelhandel als auch schwerpunktbezogen (z. B. Lebensmittel, Textil etc.), finden Sie alle im Prüfungsvorbereitungs - Skriptum vom ibw aufgelistet (ehemaliges Skriptum 33) und sollten unbedingt angesehen werden:
ibw Skriptum Prüfungsvorbereitung Einzelhandel >>
Sollten Sie dieses Skriptum noch nicht besitzen und zur Prüfung antreten wollen, empfehlen wir Ihnen unbedingt, sich dieses im Webshop zu bestellen, da es sämtliche Präsentationsthemen beinhaltet, die geprüft werden, egal in welchem Einzelhandel Sie tätig sind!
Für den mündlichen Teil gibt es keinen fixen "Fragenkatalog", wie es für manche Prüfungen angeboten wird. Wir gehen zwar detailliert und sehr prüfungsnahe auf Fragestellungen und Beispiele in unseren Lehrbüchern ein, jedoch wird kein fixer Katalog an Fragestellungen seitens der prüfenden Institutionen angeboten. Die allgemeinen Wissensinhalte zu den Themen wie Warenwirtschaft, Marketing und Verkauf finden Sie in diesem Werk: Warenwirtschaft, Verkauf und Marketing >>
Der Geschäftsfall muss nur für die außerordentliche Lehrabschlussprüfung abgelegt werden. Die Geschäftsfälle umfassen sogenannte Postkorbaufgaben. Sie werden dabei in die Rolle eines/r Sachbearbeiters/in in einem Unternehmen versetzt und müssen aufgrund vorhandener Unterlagen (E-Mails, Rechnungen, Lieferscheine, Angebote etc.) verschiedenste Aufgaben lösen wie z. B.:
- Angebotsvergleiche
- Mahnungen
- Bestellungen
- Rechnungserstellung
- Rechnungskontrolle
- Mängelrügen
- Kalkulationen
- Überweisungen
- Kassaberichte
Wir haben für Sie mehrere in sich abgeschlossene Geschäftsfälle mit Aufgaben zusammengestellt, die Sie auch bei der Prüfung lösen müssen. Die Aufgaben setzen sich jeweils aus einer Angabe, den Arbeitsblättern zur Ausarbeitung der Lösung und einer Musterlösung zusammen.
Sie können unsere Geschäftsfälle direkt als Download beziehen - Geschäftsfälle Einzelhandel >>
Weiters empfehlen Ihnen auch zur Vorbereitung auf die Geschäftsfälle die Musterprüfung inkl. Prüfungsvorbereitungsskriptum >>.
